DFN-Verein: Domains

Neu bei DFNconf?

Einen ersten Überblick, was Sie vom Dienst DFNconf erwarten können, erhalten Sie in diesem Flyer.

Mit DFNconf können bedarfsgerecht und auf die Anforderungen der Wissenschaftscommunity zugeschnitten Konferenzen durchgeführt werden. Erreichbar ist der Dienst weltweit über SIP- und H.323-basierte VC-Systeme, standardisierte webbasierte Lösungen, mobile Endgeräte mit entsprechender Software-App oder über Telefoneinwahl.

Mit der neuen Plattform können Sie den Dienst wie bisher ad hoc und ohne vorherige Reservierung verwenden. Für die Dauer eines Meetings besteht keine Begrenzung.

Neue und bereits im Einsatz befindliche Dienstkomponenten bilden zusammen den Dienst DFNconf. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Gesamtstruktur.

Anwendungsszenarien

Der Dienst DFNconf bietet eine Vielfalt von Funktionen und Leistungsklassen an, die maßgeschneidert für Sie zur Verfügung gestellt werden.

Nach dem Login als Meetingveranstalter starten Sie mit dem Erstellen eines neuen Meetingraums. An Hand Ihrer Anforderungen und Auswahlkriterien, die Sie bei dieser Erstellung auswählen, erhalten Sie automatisch die für Sie geeignete technische Umgebung mit den gewünschten Funktionen.

Nutzungsprozess

Als Meetingveranstalter haben Sie die Möglichkeit, Meetingräume einzurichten und zu verwalten. Sie laden die Teilnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt in einen Ihrer Meetingräume ein. Je nach Eigenschaften des spezifischen Meetingraums können sich die Teilnehmer direkt einwählen oder müssen warten, bis Sie als Veranstalter den Raum betreten haben oder die Einwahl für die Teilnehmer freigeben. Beim Verlassen des Meetingraums ist es ebenfalls von den Eigenschaften des Meetingraums abhängig, ob Teilnehmer auch ohne Veranstalter noch im Raum verbleiben können oder ob mit dem Verlassen des Veranstalters der Raum geschlossen wird.


Dienst-Policy

Damit ein Nutzer sich als Meetingveranstalter registrieren darf, ist ein Mitarbeiterverhältnis in der teilnehmenden Einrichtung notwendig. Endet das Mitarbeiterverhältnis, dann endet auch die Berechtigung zur Nutzung.

In begründeten Ausnahmefällen können auch Studenten und externe Dozenten als Meetingveranstalter registriert werden. Die Beantragung erfolgt über den betrieblichen Ansprechpartner der teilnehmenden Einrichtung. Die Registrierung von Studenten und externen Dozenten ist immer auf ein Jahr befristet.

aktualisiert:11. Februar 2020 09:55