Informationen zur Teilnahme an DFN-Conf
Zur Teilnahme am Dienst DFN-Conf müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihre Einrichtung muss am Dienst DFN-Internet teilnehmen (mit einem Regel- oder Cluster-Anschluss) oder ein Dienst-Paket beziehen. Informationen dazu finden Sie hier.
- Zwischen dem DFN-Verein und Ihrer Einrichtung muss eine Dienstvereinbarung zur Teilnahme an DFN-Conf abgeschlossen werden. Die Unterlagen für die Dienstvereinbarung senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Einrichtungen, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, können den Dienst DFN-Conf ohne zusätzliches Entgelt nutzen.
Keine zwingende Voraussetzung, aber dringend empfohlen, ist die Teilnahme an der DFN-AAI, um die Registrierung als Meetingveranstalter mit der Heimatkennung zu vereinfachen.
Betriebliche Ansprechpartner
Mit der Registrierung zum Dienst werden ein betrieblicher Ansprechpartner und ein Stellvertreter (vorzugsweise aus dem Rechenzentrum der Einrichtung) benannt, die als primäre Kommunikationsschnittstelle zwischen dem DFN-Verein und der teilnehmenden Einrichtung agieren.
Zu den Aufgaben der betrieblichen Ansprechpartner gehören insbesondere:
- Informationsvermittlung zwischen DFN-Verein und teilnehmender Einrichtung
- First-Level-Support innerhalb der teilnehmenden Einrichtung
- Teilnahme an Schulungen, Workshops und Informationsveranstaltungen zum Dienst
- Pflege von Benutzerkennungen über das Self-Service-Portal, falls die Einrichtung (noch) nicht an der DFN-AAI teilnimmt
Datenschutz
Um am Dienst DFN-Conf teilzunehmen, muss die teilnehmende Einrichtung eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abschließen. Diese wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
In der Datenschutzerklärung sind datenschutzrelevante Aspekte des Dienstes DFN-Conf wie z. B. die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten beschrieben.