DFN-Verein: Domains

Voraussetzungen

Zur Teilnahme am Dienst DFNconf müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihre Einrichtung nimmt am Dienst DFNInternet teil (Regel-, Cluster- oder Port-Anschluss).
  • Zwischen dem DFN-Verein und Ihrer Einrichtung wurde eine Dienstvereinbarung zur Teilnahme am Dienst DFNconf abgeschlossen.

Die Unterlagen für die Dienstvereinbarung senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Einrichtungen mit einem entsprechenden Vertrag können den Dienst DFNconf ohne zusätzliches Entgelt nutzen.

Keine zwingende Voraussetzung, aber dringend empfohlen ist die Teilnahme an der DFN-AAI, um die Registrierung als Meetingveranstalter mit der Heimatkennung zu vereinfachen.

Betriebliche Ansprechpartner

Mit der Registrierung zum Dienst werden ein betrieblicher Ansprechpartner und ein Stellvertreter (vorzugsweise aus dem Rechenzentrum der Einrichtung) benannt, die als primäre Kommunikationsschnittstelle zwischen dem DFN-Verein und der teilnehmenden Einrichtung agieren.

Zu dem Aufgaben der betrieblichen Ansprechpartner gehören insbesondere die folgenden Felder:

  • Informationsvermittlung zwischen DFN-Verein und teilnehmender Einrichtung
  • First-Level-Support innerhalb der teilnehmenden Einrichtung
  • Teilnahme an Schulungen, Workshops und Informationsveranstaltungen zum Dienst
  • Pflege von Benutzerkennungen über das Self-Service-Portal, falls die Einrichtung (noch) nicht an der DFN-AAI teilnimmt

Datenschutz

In der Datenschutzerklärung sind datenschutzrelevante Aspekte des Dienstes DFNconf wie z.B. die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten beschrieben.

 

aktualisiert:27. February 2020 13:47